Welche Unterstützung kann gefördert werden?
Eine Förderung kann – nach Prüfung der Fördervoraussetzungen – für folgende
Unterstützungsangebote in Betracht kommen:
Psychotherapeutische, traumatherapeutische und therapeutische
Verfahren
- Psychotherapie
- Traumatherapie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Systemische Therapie
- Traumapädagogik
- Körperpsychotherapie
- Somatic Experiencing (SE)
- EMDR
- NARM
- Kunsttherapie
- Musiktherapie
- Atemtherapie
- Logopädie
- Heilpraktikerleistungen (soweit sie dem Vereinszweck dienen)
Körperorientierte, komplementäre und stabilisierende Unterstützung
- traumasensible Körperarbeit
- Craniosacrale Therapie
- Shiatsu
- Akupunktur
- Akupressur
- Alexander-Technik
- Feldenkrais
- Eutonie
- Reflexzonentherapie
- Polarity
- Rebalancing
- Ergotherapie
- tiergestützte Therapie
- traumasensibles Yoga
- Schoßraum-Prozessarbeit
- körperorientierte Prozessbegleitung
- qualifizierte Tantra-Arbeit im therapeutischen oder traumasensiblen Kontext
Beratungs-, Begleit- und Therapieangebote
- Traumaberatung
- psychosoziale Beratung
- Krisenbegleitung
- systemische Beratung
- Familienberatung
- Familientherapie
- Paarberatung / Paartherapie
- Elternberatung
- Trauerbegleitung
- stabilisierende Einzelbegleitung
- fundierte Coaching-Angebote zur Stabilisierung und Ressourcenentwicklung (soweit sie dem Vereinszweck dienen)
Angebote für Kinder und Jugendliche
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Traumatherapie für Kinder und Jugendliche
- Spieltherapie
- Kunsttherapie
- Musiktherapie
- Körpertherapie im traumasensiblen Kontext
- heilpädagogische Unterstützung
- Beratung und Begleitung von Eltern und Bezugspersonen
Gruppenangebote, Stabilisierung und Prävention
- stabilisierende Gruppenangebote
- Selbsthilfegruppen
- Psychoedukation
- Präventionsangebote
- Workshops zur Stabilisierung und Selbstregulation
- Angebote zur Ressourcenstärkung
- Austausch- und Unterstützungsgruppen
- begleitete Gruppenangebote für Betroffene
- achtsamkeitsbasierte Verfahren
- naturgestützte therapeutische und stabilisierende Angebote
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Förderfähig können auch weitere therapeutische,
beratende und ergänzende Unterstützungsangebote sein, sofern sie dem Vereinszweck
entsprechen, fachlich begründet sind und von entsprechend qualifizierten Anbieterinnen oder
Anbietern durchgeführt werden.
Über die Förderung entscheidet der Verein nach Prüfung der Fördervoraussetzungen und im
Rahmen der verfügbaren Vereinsmittel.
Hinweis (Stand: 3. Juli 2026):
Diese Übersicht stellt den aktuellen Arbeitsstand dar. Sie wird im Zuge des weiteren
Vereinsaufbaus fortlaufend ergänzt und an die Entwicklung des Förderangebots angepasst.